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Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung. Für rechtssichere Umsetzung empfehlen wir, einen auf IT-Recht spezialisierten Anwalt hinzuzuziehen.

Pflicht Nr. 1: DSGVO-konforme Datenschutzerklärung

Sobald Ihre App personenbezogene Daten verarbeitet — und das tut fast jede App (Name, E-Mail, IP-Adresse, Standort) — ist eine Datenschutzerklärung nach DSGVO Pflicht. Diese muss direkt in der App zugänglich sein, nicht nur auf der Website.

Die Datenschutzerklärung muss enthalten: welche Daten erhoben werden, warum (Rechtsgrundlage), wie lange sie gespeichert werden, ob Dritte Zugriff haben (z.B. Analytics-Anbieter), und wie Nutzer ihre Rechte (Auskunft, Löschung) ausüben können.

Pflicht Nr. 2: Impressumspflicht

Apps mit geschäftlichem Charakter brauchen ein Impressum mit vollständiger Anbieterkennzeichnung: Name, Adresse, Kontaktdaten, ggf. Handelsregisternummer, Umsatzsteuer-ID. Das Impressum muss leicht auffindbar und mit maximal zwei Klicks erreichbar sein.

Pflicht Nr. 3: Nutzungsbedingungen (AGB)

Rechtlich nicht immer zwingend, aber dringend empfohlen: Klare Nutzungsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen App-Betreiber und Nutzer — Haftungsausschlüsse, erlaubte Nutzung, Kontoregeln, Kündigung.

Pflicht Nr. 4: Einwilligungen einholen

Für Cookies und Tracking, Push-Benachrichtigungen, Zugriff auf Kamera/Mikrofon/Standort — all das erfordert eine ausdrückliche Einwilligung des Nutzers. Diese muss freiwillig, informiert und vor der Datenverarbeitung erfolgen.

Pflicht Nr. 5: Datensparsamkeit

Die DSGVO schreibt vor, nur die Daten zu erheben, die tatsächlich notwendig sind. "Wir sammeln alles, vielleicht brauchen wir es mal" ist illegal. Jedes Datenelement braucht eine konkrete Begründung.

App-Store-spezifische Rechtspflichten

Apple App Store

Apple verlangt zwingend eine Datenschutzerklärung für alle Apps. Zusätzlich müssen "App Privacy Labels" (Nutrition Labels) ausgefüllt werden, die zeigen, welche Daten gesammelt werden. Bei Verstößen: Ablehnung oder Entfernung aus dem Store.

Google Play Store

Google verlangt seit 2022 ein Data Safety-Formular, das transparent darlegt, welche Nutzerdaten erhoben und wie sie verwendet werden. Kindgerichtete Apps unterliegen besonders strengen Regeln (COPPA).

Besondere Rechtsthemen

In-App-Käufe

Bei digitalen Käufen in Apps gelten EU-Verbraucherrechte: Widerrufsrecht, klare Preisangabe, kein Dark-Pattern-Design. Abonnements müssen klar kommuniziert und kündbar sein.

Minderjährige Nutzer

Apps für Kinder unter 16 Jahren dürfen ohne Einwilligung der Eltern keine personenbezogenen Daten verarbeiten. Besondere Sorgfalt bei Werbung und In-App-Käufen.

Barrierefreiheit (ab 2025 Pflicht)

Seit dem European Accessibility Act sind digitale Produkte verpflichtet, barrierefrei zu sein — das betrifft auch Apps. Screenreader-Unterstützung, ausreichende Kontraste, alternative Texte.

FAQ App-Recht

Ja, wenn die App geschäftsmäßig betrieben wird — auch wenn sie kostenlos ist. Sobald Sie damit werben, Nutzerdaten sammeln oder die App mit Ihrer Geschäftstätigkeit in Zusammenhang steht, gilt die Impressumspflicht.
Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes, Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbraucherschutzkanzleien, Entfernung aus den App Stores, Reputationsschaden. Die Risiken sind real — rechtskonforme Umsetzung ist günstiger als Bußgelder.
Wir entwickeln Apps mit DSGVO-konformer Datenhaltung, sicherer Architektur und den nötigen technischen Voraussetzungen. Für rechtsgültige Datenschutzerklärungen und AGB empfehlen wir spezialisierte IT-Rechtsanwälte — die technische und rechtliche Seite ergänzen sich.
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