StartseiteLeistungenKontakt
Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel gibt allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Für abmahnsichere Umsetzung empfehlen wir einen IT-Rechtsanwalt oder einen spezialisierten Dienst wie eRecht24.

250.000+
Abmahnungen jährlich wegen fehlendem Impressum
20 Mio. €
maximales DSGVO-Bußgeld
3
Klicks maximal für Impressum-Erreichbarkeit

Pflicht 1: Impressum (§ 5 TMG)

Jede geschäftsmäßig betriebene Website in Deutschland braucht ein rechtssicheres Impressum. Das gilt auch für Blogs, Social-Media-Seiten und kostenlose Angebote. Das Impressum muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein.

Pflichtangaben im Impressum: vollständiger Name / Firmenname, vollständige Adresse (kein Postfach), E-Mail-Adresse, bei GmbH/AG: Handelsregisternummer, USt-ID (falls vorhanden), bei reglementierten Berufen: Berufsbezeichnung und zuständige Kammer.

Pflicht 2: Datenschutzerklärung (DSGVO)

Jede Website, die personenbezogene Daten verarbeitet — und das tut jede Website mit Kontaktformular, Google Analytics, YouTube-Einbettung oder auch nur Server-Logs — braucht eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung.

Die Datenschutzerklärung muss informieren über: Verantwortlicher, welche Daten erhoben werden, warum (Rechtsgrundlage), Speicherdauer, Drittanbieter (Google, Facebook, etc.), Nutzerrechte (Auskunft, Löschung, Widerspruch).

Pflicht 3: Cookie-Banner

Nicht-technisch notwendige Cookies (z.B. Google Analytics, Facebook Pixel, YouTube-Embeds) dürfen erst nach aktiver Einwilligung gesetzt werden. Ein vorangehakter Cookie-Banner, der keine echte Ablehnung erlaubt, ist illegal. Konformes Cookie-Consent-Management ist Pflicht.

Pflicht 4: AGB (bei E-Commerce)

Wer Produkte oder Dienstleistungen online verkauft, braucht AGB. Diese müssen vor dem Kauf klar zugänglich sein und Informationen zu Widerrufsrecht, Lieferbedingungen, Zahlungsarten und Gewährleistung enthalten.

Pflicht 5: Barrierefreiheit (ab 2025)

Der European Accessibility Act verpflichtet seit Juni 2025 kommerzielle Websites zur Barrierefreiheit nach WCAG 2.1 Level AA. Ausreichende Kontraste, Tastaturbedienbarkeit, Alt-Texte für Bilder, Screenreader-Kompatibilität.

Häufige Abmahnfallen auf Websites

  • Fehlendes oder unvollständiges Impressum
  • Google Fonts lokal nicht eingebunden (Datenschutz)
  • Google Analytics ohne Einwilligung aktiv
  • YouTube-Videos ohne DSGVO-konformen Zwei-Klick-Einbindung
  • Kontaktformular ohne Datenschutzhinweis
  • Falsches oder fehlendes Widerrufsrecht im Online-Shop
  • Fehlende Preisangaben (Bruttopreise müssen angegeben werden)

Häufige Fragen

Rein private Websites (Tagebuch, Hobbyseite ohne Werbung) brauchen kein Impressum. Sobald Werbung geschaltet wird, Produkte angeboten werden, oder die Seite beruflichen Zwecken dient, gilt die Impressumspflicht. Im Zweifel: Impressum hinzufügen.
Nein. Ein reiner Hinweis ohne Einwilligungsmöglichkeit ist nicht DSGVO-konform. Nutzer müssen aktiv einwilligen und auch ablehnen können. Das Ablehnen darf nicht schwieriger sein als das Akzeptieren.
Wir entwickeln Websites mit technisch korrektem Cookie-Consent, DSGVO-konformer Datenhaltung, lokalem Google Fonts-Einbinden und sicherem Kontaktformular. Für rechtsgültige Datenschutzerklärungen und Impressumstexte empfehlen wir eRecht24 oder einen IT-Anwalt.
// Was brauchen Sie?

Wählen Sie Ihre Leistung.

Mehrfachauswahl möglich — ich erstelle Ihnen ein individuelles Angebot.